Fachschaft Psychologie

Statuten

Statuten der Fachschaft Psychologie

Universität Bern, Dezember 2022

Art. 1 Mitglieder der Fachschaft Psychologie

1.1 Mitglieder der Fachschaft sind alle Studierenden, die Psychologie im Major oder Minor studieren.

Art. 2 Fachschaftsvorstand

2.1 Der Fachschaftsvorstand steht allen Mitgliedern der Fachschaft offen.
2.2 Er führt die laufenden Geschäfte der Fachschaft.
2.3 Er sorgt für die Wahrung der Interessen der Studierenden auf Instituts- und Fakultätsebene.
2.4 Er informiert die Fachschaftsmitglieder.
2.5 Für besondere Geschäfte kann er Kommissionen bilden.
2.6 Er bestimmt aus seiner Mitte ein Präsidium zur Koordination der Geschäfte des Vorstands.
2.7 Er bestimmt aus seiner Mitte eine*n Vertreter*in in die Fachschaftskonferenz der SUB.
2.8 Für besondere Aufgaben (z.B. Organisation von Anlässen, Leiten von Projekten, Kontaktperson zu den Berufsverbänden, Verantwortliche für die Website usw.) kann er aus seiner Mitte Personen bestimmen.

Art. 3 Vollversammlung der Fachschaft

3.1 Die Fachschaft führt pro Studienjahr eine Vollversammlung durch.
3.2 Die Vollversammlung wird vom Fachschaftsvorstand organisiert, der diese mindestens acht Tage vor ihrer Durchführung ankündigt.
3.3 Zusätzliche Vollversammlungen werden
a) auf Beschluss des Fachschaftsvorstands
b) auf Wunsch von mindestens 10% der Fachschaftsmitglieder durchgeführt.

Art. 4 Kompetenzen der Vollversammlung

4.1 Die Vollversammlung nimmt mit einfachem Mehr die Neu- und Wiederwahl folgender Funktionen vor:
a) die Mitglieder des Fachschaftsvorstands
b) zwei Fachschaftsvertreter*innen plus eine*n Stellvertreter*in für mindestens ein Semester in die Institutskonferenz
c) Eins bis zwei Fakultätsdelegierte für mindestens ein Semester ins Fakultätskollegium der Phil.-Hum. Fakultät.
d) eine*n Kassierer*in
e) eine*n Rechnungsrevisor*in.
4.2 Die Vollversammlung entscheidet über Geschäfte, die der Fachschaftsvorstand oder Fachschaftsmitglieder ihr vorlegen. Sie erteilt verbindliche Aufträge an den Fachschaftsvorstand.

Art. 5 Fachschaftsvertreter*innen in der Institutskonferenz

5.1 Die zwei Fachschaftsvertreter*innen üben das studentische Mitbestimmungsrecht in der Institutskonferenz aus.
5.2 Sie informieren den Fachschaftsvorstand über die laufenden Geschäfte.
5.3 Ist ein*e Fachschaftsvertreter*in an der Institutskonferenz verhindert, so übernimmt diese Aufgabe der/die designierte Stellvertreter*in mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Art. 6 Statutenrevision

6.1 Eine ganze oder teilweise Statutenrevision kann in einer Vollversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

Über diese Statuten wird am 8.12.2022 an der Vollversammlung der Fachschaft abgestimmt.